Die Integrationsmassnahmen dienen zur Vorbereitung auf Massnahmen beruflicher Art. Mit einem individuell ausgearbeiteten Programm wird die Gewöhnung an den Arbeitsprozess, die Förderung der Arbeitsmotivation, die Stabilisierung der Persönlichkeit, das Einüben sozialer Grundfähigkeiten und der Aufbau der Arbeitsfähigkeit gefördert.
Die Teilnehmenden erarbeiten Strategien, um den Anforderungen und Belastungen im beruflichen Alltag gewachsen zu sein und werden dabei eng begleitet.
Dauer
In der Regel 6 Monate
Anforderung
Verfügung durch die IV nötig